Artikel nach Datum gefiltert: Mai 2025

Bad Kissingen, 8. Mai 2025. Die Stadtwerke Bad Kissingen weisen auf vermehrte Fälle unseriöser Haustürgeschäfte hin. Unbekannte geben sich als Vermittlungsagentur aus und versuchen, Verbraucher zur Herausgabe sensibler Daten wie Zählernummern oder Vertragsinformationen zu bewegen. Dies kann dazu führen, dass ohne Zustimmung Verträge mit neuen Energieanbietern abgeschlossen werden.

Woran erkennt man einen unseriösen Vertreter?
Die vermeintlichen Vertreter behaupten oft, im Auftrag der Stadtwerke Bad Kissingen oder eines anderen Energieanbieters tätig zu sein. Sie versprechen günstigere Tarife oder drängen auf eine sofortige Bestätigung von Vertragsdaten.

So schützen Sie sich: 

  • Vertrauenswürdigkeit überprüfen: Verbraucher sollten stets die Identität des Vertreters prüfen. Mitarbeitende der Stadtwerke Bad Kissingen führen immer einen Dienstausweis mit Lichtbild mit sich.
  • Anruf bei den Stadtwerken: Der sicherste Weg zur Überprüfung ist ein kurzer Anruf bei den Stadtwerken. Hier kann direkt nachgefragt werden, ob die Person tatsächlich im Auftrag des Unternehmens handelt.
  • Keine persönlichen Daten herausgeben: An der Haustür sollten keine sensiblen Informationen wie Zählerstände oder Vertragsnummern preisgegeben werden, solange nicht zweifelsfrei geklärt ist, mit wem man es zu tun hat. Es gilt: auf das eigene Bauchgefühl hören – wenn etwas „nicht stimmt“, lieber einmal mehr nachfragen.
  • Zeit lassen: Unseriöse Werber versuchen oft, eine Dringlichkeit zu erzeugen. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und prüfen Sie alle Informationen in Ruhe. Unterzeichnen Sie keine Energielieferverträge.
  • Besonders gefährlich ist die Weitergabe der Zählernummer: Damit können ungewollt bestehende Verträge gekündigt und neue abgeschlossen werden.

Falls bereits ein Vertrag ohne Zustimmung abgeschlossen wurde, sollte umgehend das 14-tägige Widerrufsrecht genutzt werden. 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beantworten offene Fragen rund um die Energieversorgung gerne persönlich im Kundeninformationszentrum in der Würzburger Straße 5 (Mo.-Mi.: 9:00 bis 16:00 Uhr, Do.: 9:00 bis 18:00 Uhr und Fr.: 9:00 bis 13:00 Uhr), telefonisch unter 0800 826 826 0 sowie per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Publiziert in Neuigkeiten

Bad Kissingen, 7. Mai 2025: Auf Grundlage des Beschlusses der Bundesnetzagentur (BK6-22-024) wird der Lieferantenwechsel im Strombereich künftig deutlich flexibler und dynamischer: Ab dem 6. Juni 2025 ist ein Wechsel werktäglich innerhalb von 24 Stunden möglich. Bisher hatten Energieversorger und Netzbetreiber für den technischen Wechselprozess drei Wochen Zeit. Die Stadtwerke Bad Kissingen setzen diese Vorgabe fristgerecht um und informieren über wichtige Änderungen bei der Abwicklung von An- und Abmeldungen.


Rückwirkende An- und Abmeldungen sind künftig ausgeschlossen. Der frühestmögliche Wechseltermin liegt immer mindestens einen Werktag in der Zukunft – auch bei Ein- oder Auszügen. So entfällt künftig die Möglichkeit, den Stromanbieter bei einem Umzug sechs Wochen rückwirkend zu kündigen. Stattdessen ist eine An- oder Abmeldung beim Stromversorger nur noch zu einem zukünftigen Termin möglich. Entsprechend müssen Umzüge oder Einzüge zwingend vor dem gewünschten Stichtag gemeldet werden. Es wird in der Grundversorgung eine Meldefrist von mindestens 14 Tagen vor dem Umzug empfohlen. Bei allen anderen Tarifen wird eine Frist von mindestens zehn Werktagen vorgeschlagen. Der Zählerstand kann wie bisher nachgereicht werden, eine verspätete Abmeldung kann allerdings nicht mehr berücksichtigt werden. Unabhängig hiervon ist bei einem Stromanbieterwechsel stets die vertraglich vereinbarte Laufzeit und Kündigungsfrist gültig.


Um die Abwicklung des Wechselvorgangs in 24 Stunden zu gewährleisten, brauchen die Stadtwerke Bad Kissingen künftig die Marktlokations-Identifikationsnummer, kurz MaLo-ID. Kundinnen und Kunden finden diese in der Regel auf ihrer Stromrechnung. Die elfstellige Zahl hilft Ihre Abnahmestelle und Zählernummer eindeutig zuzuordnen und zu vereinheitlichen, um so die Kommunikation zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern, Messstellenbetreibern und Kunden zu vereinfachen.


Zur technischen Umsetzung der neuen Anforderungen sind umfangreiche Anpassungen der IT-Systeme erforderlich. In der Umstellungsphase vom 15. Mai bis einschließlich 10. Juni 2025 können daher keine Änderungen verarbeitet werden. Mieter- oder Eigentümerwechsel innerhalb dieses Zeitraums müssen spätestens bis zum 14. Mai 2025 gemeldet werden. Änderungen ab dem 10. Juni unterliegen dann der neuen Regelung mit einem Mindestvorlauf von einem Werktag.


Weitere Informationen zum Lieferantenwechsel 24 Stunden finden Sie auf der Homepage der Bundesnetzagentur.

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