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Änderungen im Prozess des Lieferantenwechsels Strom
07
May

Änderungen im Prozess des Lieferantenwechsels Strom

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Bad Kissingen, 7. Mai 2025: Auf Grundlage des Beschlusses der Bundesnetzagentur (BK6-22-024) wird der Lieferantenwechsel im Strombereich künftig deutlich flexibler und dynamischer: Ab dem 6. Juni 2025 ist ein Wechsel werktäglich innerhalb von 24 Stunden möglich. Bisher hatten Energieversorger und Netzbetreiber für den technischen Wechselprozess drei Wochen Zeit. Die Stadtwerke Bad Kissingen setzen diese Vorgabe fristgerecht um und informieren über wichtige Änderungen bei der Abwicklung von An- und Abmeldungen.


Rückwirkende An- und Abmeldungen sind künftig ausgeschlossen. Der frühestmögliche Wechseltermin liegt immer mindestens einen Werktag in der Zukunft – auch bei Ein- oder Auszügen. So entfällt künftig die Möglichkeit, den Stromanbieter bei einem Umzug sechs Wochen rückwirkend zu kündigen. Stattdessen ist eine An- oder Abmeldung beim Stromversorger nur noch zu einem zukünftigen Termin möglich. Entsprechend müssen Umzüge oder Einzüge zwingend vor dem gewünschten Stichtag gemeldet werden. Es wird in der Grundversorgung eine Meldefrist von mindestens 14 Tagen vor dem Umzug empfohlen. Bei allen anderen Tarifen wird eine Frist von mindestens zehn Werktagen vorgeschlagen. Der Zählerstand kann wie bisher nachgereicht werden, eine verspätete Abmeldung kann allerdings nicht mehr berücksichtigt werden. Unabhängig hiervon ist bei einem Stromanbieterwechsel stets die vertraglich vereinbarte Laufzeit und Kündigungsfrist gültig.


Um die Abwicklung des Wechselvorgangs in 24 Stunden zu gewährleisten, brauchen die Stadtwerke Bad Kissingen künftig die Marktlokations-Identifikationsnummer, kurz MaLo-ID. Kundinnen und Kunden finden diese in der Regel auf ihrer Stromrechnung. Die elfstellige Zahl hilft Ihre Abnahmestelle und Zählernummer eindeutig zuzuordnen und zu vereinheitlichen, um so die Kommunikation zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern, Messstellenbetreibern und Kunden zu vereinfachen.


Zur technischen Umsetzung der neuen Anforderungen sind umfangreiche Anpassungen der IT-Systeme erforderlich. In der Umstellungsphase vom 15. Mai bis einschließlich 10. Juni 2025 können daher keine Änderungen verarbeitet werden. Mieter- oder Eigentümerwechsel innerhalb dieses Zeitraums müssen spätestens bis zum 14. Mai 2025 gemeldet werden. Änderungen ab dem 10. Juni unterliegen dann der neuen Regelung mit einem Mindestvorlauf von einem Werktag.


Weitere Informationen zum Lieferantenwechsel 24 Stunden finden Sie auf der Homepage der Bundesnetzagentur.

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