Strom

Als Grundversorger wird jeweils das Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert, bezeichnet.

Die Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung sind laut Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 01. Juli den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzulegen sowie bis 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der zuständigen Behörde mitzuteilen.

Die Feststellung am 01. Juli 2021 hat ergeben, dass der Vertrieb der Stadtwerke Bad Kissingen GmbH gem. § 36 EnWG Grundversorger im Netzgebiet der Stadtwerke Bad Kissingen GmbH in den Kalenderjahren 2022 bis 2024 ist.

Dies wurde auch der zuständigen Behörde schriftlich mitgeteilt.

Die allgemeinen, sowie die ergänzenden Bedingungen für die Versorgung aus dem Niederspannungsnetz; sowie die allgemeinen Stromtarife für die Grund- und Ersatzversorgung erhalten sie über die Website der Stadtwerke Bad Kissingen GmbH unter www.stwkiss.de.

Redispatch 2.0 – Anwendung der Übergangslösung durch die Stadtwerke Bad Kissingen.
HIER finden Sie unser Informationsschreiben bzgl. Der Anwendung der Übergangsregelung zum Redispatch 2.0 ab dem 01. Oktober 2021 durch die Stadtwerke Bad Kissingen.

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