In der Praxis grundsätzlich ja.
Einspeisung und Verbrauch müssen viertelstündlich gemessen und bilanziert werden. Dafür ist in der Regel an beiden beteiligten Verbrauchs- beziehungsweise Einspeisestellen ein intelligentes Messsystem erforderlich.
In der Praxis grundsätzlich ja.
Einspeisung und Verbrauch müssen viertelstündlich gemessen und bilanziert werden. Dafür ist in der Regel an beiden beteiligten Verbrauchs- beziehungsweise Einspeisestellen ein intelligentes Messsystem erforderlich.
Seit dem 1. Juni 2026 muss Energy Sharing innerhalb eines Bilanzierungsgebiets ermöglicht werden. Ab dem 1. Juni 2028 wird der gesetzliche Anwendungsbereich auf angrenzende Bilanzierungsgebiete…
weiterlesenDer Stromempfänger benötigt weiterhin eine ergänzende Reststromlieferung, weil die geteilten Strommengen seinen Bedarf nicht jederzeit vollständig decken. Für unser geplantes Angebot soll jedoch…
weiterlesenNein. Anlagenbetreiber und Stromempfänger können den Preis grundsätzlich untereinander vereinbaren. Der Solarstrom kann beispielsweise innerhalb einer Familie auch kostenlos weitergegeben werden.…
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