Nein. Anlagenbetreiber und Stromempfänger können den Preis grundsätzlich untereinander vereinbaren. Der Solarstrom kann beispielsweise innerhalb einer Familie auch kostenlos weitergegeben werden. Eine vertragliche Vereinbarung zwischen den Beteiligten ist jedoch auch bei einer unentgeltlichen Weitergabe notwendig.
Der Vertrag muss unter anderem den Aufteilungsschlüssel und den Preis beziehungsweise die unentgeltliche Überlassung regeln.
