Energy Sharing
Strom aus Bad Kissingen gemeinsam nutzen
Sie erzeugen mit Ihrer Photovoltaikanlage mehr Strom, als Sie selbst verbrauchen? Mit Energy Sharing können Sie überschüssigen Solarstrom künftig mit Familienangehörigen, Freunden, Bekannten oder Nachbarn teilen. So können auch Menschen ohne eigene Photovoltaikanlage unmittelbar von regional erzeugtem Solarstrom profitieren.

Wie funktioniert Energy Sharing?
Der überschüssige Solarstrom wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist und bilanziell einem ausgewählten Stromempfänger zugeordnet. Die Stadtwerke Bad Kissingen sollen dabei künftig als zentraler Dienstleister die energiewirtschaftliche Abwicklung und Abrechnung übernehmen.
Entscheidend ist, wie viel Strom innerhalb derselben Viertelstunde eingespeist und vom Stromempfänger verbraucht wird. Dafür benötigen grundsätzlich sowohl der Anlagenbetreiber als auch der Stromempfänger ein intelligentes Messsystem.
Da die Photovoltaikanlage den Strombedarf nicht zu jeder Zeit vollständig decken kann, erhält der Stromempfänger die noch benötigte Reststrommenge ergänzend über seinen Stromliefervertrag.
Für wen ist unser geplantes Angebot vorgesehen?
Unser geplantes Energy-Sharing-Angebot richtet sich zunächst an Privatkunden mit einer Photovoltaikanlage von maximal 10 kWp installierter Leistung.
Voraussetzung soll sein, dass:
- der Betreiber der Photovoltaikanlage und der Stromempfänger Stromkunden der Stadtwerke Bad Kissingen sind oder werden
- beide Verbrauchsstellen im Stromnetzgebiet der Stadtwerke Bad Kissingen liegen,
- die Photovoltaikanlage eine Leistung von maximal 10 kWp besitzt
- Einspeisung und Verbrauch viertelstündlich gemessen werden können
- die erforderlichen vertraglichen und technischen Voraussetzungen erfüllt sind
Wir bereiten uns vor
Die Stadtwerke Bad Kissingen arbeiten derzeit an den vertraglichen und energiewirtschaftlichen Voraussetzungen, um künftig selbst als Dienstleister für Energy-Sharing aufzutreten.
Unser geplantes Leistungsangebot soll insbesondere umfassen:
- Beratung und Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen
- Einrichtung des Energy-Sharing-Modells
- Koordination mit Netz- und Messstellenbetreibern
- Verarbeitung der viertelstündlichen Messwerte
- Zuordnung und Abrechnung der geteilten Strommengen
- Vermarktung nicht genutzter Überschussmengen und ergänzende Reststromversorgung durch die Stadtwerke Bad Kissingen
Die konkrete Ausgestaltung und die Preise unseres Angebots befinden sich noch in Vorbereitung. Ein verbindlicher Vertragsabschluss ist derzeit noch nicht möglich.
In drei Schritten zum geteilten Solarstrom
Schritt 1: Energy-Sharing-Vertrag abschließen
Der Betreiber der Photovoltaikanlage schließt einen Vertrag über die Vermarktung und Abwicklung seines eingespeisten Solarstroms ab. Darin werden unter anderem die Weiterleitung an den Sharing-Partner und der Umgang mit nicht geteilten Überschussmengen geregelt.
Schritt 2: Vereinbarung mit dem Stromempfänger treffen
Anlagenbetreiber und Stromempfänger vereinbaren, welcher Anteil des Solarstroms geteilt und welcher Preis dafür berechnet wird.
Der Strom kann auch unentgeltlich beispielsweise innerhalb einer Familie weitergegeben werden. Eine vertragliche Vereinbarung ist dennoch erforderlich.
Schritt 3: Messung und Abrechnung
Die eingespeisten und verbrauchten Strommengen werden im Viertelstundentakt erfasst. Auf dieser Grundlage werden der geteilte Solarstrom, der ergänzende Reststrom und die verbleibenden Überschussmengen abgerechnet.
Interesse an Energy Sharing?
Sie betreiben eine Photovoltaikanlage bis maximal 10 kWp oder möchten Solarstrom von Familienangehörigen, Freunden oder Nachbarn nutzen?
Teilen Sie uns Ihr Interesse unverbindlich mit. Wir nehmen Ihre Anfrage auf und informieren Sie, sobald unser konkretes Energy-Sharing-Angebot zur Verfügung steht.
Energy Sharing ist nur im PLZ-Gebiet 97688 möglich.
Häufige Fragen zu Energy Sharing
Benötigen beide Teilnehmer einen Smart Meter?
In der Praxis grundsätzlich ja.
Einspeisung und Verbrauch müssen viertelstündlich gemessen und bilanziert werden. Dafür ist in der Regel an beiden beteiligten Verbrauchs- beziehungsweise Einspeisestellen ein intelligentes Messsystem erforderlich.
Kann der bisherige Stromliefervertrag bestehen bleiben?
Der Stromempfänger benötigt weiterhin eine ergänzende Reststromlieferung, weil die geteilten Strommengen seinen Bedarf nicht jederzeit vollständig decken.
Für unser geplantes Angebot soll jedoch vorausgesetzt werden, dass sowohl der Anlagenbetreiber als auch der Empfänger Stromkunden der Stadtwerke Bad Kissingen sind oder werden.
Muss der Anlagenbetreiber den Strom verkaufen?
Nein. Anlagenbetreiber und Stromempfänger können den Preis grundsätzlich untereinander vereinbaren. Der Solarstrom kann beispielsweise innerhalb einer Familie auch kostenlos weitergegeben werden. Eine vertragliche Vereinbarung zwischen den Beteiligten ist jedoch auch bei einer unentgeltlichen Weitergabe notwendig.
Der Vertrag muss unter anderem den Aufteilungsschlüssel und den Preis beziehungsweise die unentgeltliche Überlassung regeln.
Warum sind zwei Stromlieferungen notwendig?
Seit dem 1. Juni 2026 muss Energy Sharing innerhalb eines Bilanzierungsgebiets ermöglicht werden. Ab dem 1. Juni 2028 wird der gesetzliche Anwendungsbereich auf angrenzende Bilanzierungsgebiete innerhalb derselben Regelzone erweitert.
Unabhängig davon soll unser geplantes Angebot zunächst auf Teilnehmer im Stromnetzgebiet der Stadtwerke Bad Kissingen begrenzt werden.
Was bedeutet Energy Sharing?
Energy Sharing bezeichnet die gemeinsame Nutzung von Strom aus einer Erneuerbare-Energien-Anlage. Anders als beim klassischen Eigenverbrauch wird der Strom über das öffentliche Stromnetz an eine andere Verbrauchsstelle geliefert. Die gesetzliche Grundlage bildet § 42c EnWG.
Wer kann an unserem Angebot teilnehmen?
Unser geplantes Angebot richtet sich zunächst an Privatkunden mit Photovoltaikanlagen bis maximal 10 kWp. Anlagenbetreiber und Stromempfänger müssen Kunden der Stadtwerke Bad Kissingen sein oder werden und sich im Stromnetzgebiet der Stadtwerke Bad Kissingen befinden.

