Unsere Netze und Versorgung
Die Stadtwerke Bad Kissingen betreiben die lokalen Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmenetze und sorgen täglich für eine sichere und zuverlässige Versorgung in der Region. Hier finden Sie detaillierte Informationen zu den einzelnen Sparten – von Versorgungsgebieten über technische Kenndaten bis hin zu Ansprechpartnern.
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Strom
Festlegung des Grundversorgers nach § 36 Abs. 2 EnWG Grundversorgung Strom
Der Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, das in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung die meisten Haushaltskunden beliefert. Die Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung sind gemäß Energiewirtschaftsgesetz (§ 36 EnWG) verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli den Grundversorger für die kommenden drei Kalenderjahre festzulegen, diesen bis zum 30. September im Internet zu veröffentlichen und der zuständigen Behörde mitzuteilen.
Die Feststellung am 1. Juli 2024 ergab, dass der Vertrieb der Stadtwerke Bad Kissingen GmbH als Grundversorger im Netzgebiet der Stadtwerke Bad Kissingen GmbH für die Kalenderjahre 2025 bis 2027 festgelegt wurde.
Die allgemeinen, sowie die ergänzenden Bedingungen für die Versorgung aus dem Niederspannungsnetz; sowie die allgemeinen Stromtarife für die Grund- und Ersatzversorgung erhalten sie über die Website der Stadtwerke Bad Kissingen GmbH im jeweiligen Menüpunkt.
Die Stadtwerke Bad Kissingen GmbH/Stromnetz bietet allen Netznutzern für Ihr Netzgebiet eine Vereinbarung zur Verwendung eines anderen Datenformats sowie zur Anpassung einzelner Prozessschritte nach Tenor 5 der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur vom 11.07.2006 (BK6-06-009-GPKE) – Abrechnungsmodell zur gemeinsamen Nutzung eines integrierten IT-Systems – an.
Allen Netznutzern wird auf Nachfrage ein ausformuliertes Angebot über den Abschluss einer solchen Vereinbarung vorgelegt, das ohne weitere Verhandlungen angenommen werden kann.
Die Stadtwerke Bad Kissingen haben sich für den eHZ (elektronischer Haushaltszähler) entschieden.
Bei Neuanlagen und umfassenden Renovierungen sind nur noch eHZ mit der Stecktechnologie als Standardmesseinrichtung und Zählerschränke in eHZ-Bauform im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Bad Kissingen freigegeben.
Grund dieser Vorgabe hin zum Smart Metering ist das Energiewirtschaftsgesetz EnWG §21.
Die Vorteile für unsere Kunden:
- kompakte und standardisierte Messtechnik
- transparent digitale Datenerfassung und Darstellung
- über Schnittstelle für EVU und Kunde zukunftsorientiert modular erweiterbar
- unterbrechungsfreier Zählerwechsel möglich
- erfüllt alle Forderungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EWG) §21
Alle Downloads finden Sie unter „Downloads“ oder unter „Netzanschluss“
Gas
Festlegung des Grundversorgers nach§ 36 Abs. 2 EnWG Grundversorgung Gas
Der Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, das in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung die meisten Haushaltskunden beliefert. Die Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung sind gemäß Energiewirtschaftsgesetz (§ 36 EnWG) verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli den Grundversorger für die kommenden drei Kalenderjahre festzulegen, diesen bis zum 30. September im Internet zu veröffentlichen und der zuständigen Behörde mitzuteilen.
Die Feststellung am 1. Juli 2024 ergab, dass der Vertrieb der Stadtwerke Bad Kissingen GmbH als Grundversorger im Netzgebiet der Stadtwerke Bad Kissingen GmbH für die Kalenderjahre 2025 bis 2027 festgelegt wurde.
Die allgemeinen sowie die ergänzenden Bedingungen für die Versorgung aus dem Niederdrucknetz; sowie die allgemeinen Gastarife für die Grund- und Ersatzversorgung erhalten Sie über die Homepage der Stadtwerke Bad Kissingen GmbH im jeweiligen Menüpunkt.
Die Stadtwerke Bad Kissingen GmbH bietet allen Netznutzern für Ihr Netzgebiet eine Vereinbarung zur Verwendung eines anderen Datenformats sowie zur Anpassung einzelner im Rahmen des Datenaustauschs anfallender Prozessschritte nach Tenor 3 der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate beim Wechsel des Lieferanten bei der Belieferung mit Gas der Beschlusskammer 7 der Bundesnetzagentur vom 20.08.2007 (BK7-06-067 – GeLi Gas) – Abrechnungsmodell zur gemeinsamen Nutzung eines integrierten IT-Systems – an.
Allen Netznutzern wird auf Nachfrage ein ausformuliertes Angebot über den Abschluss einer solchen Vereinbarung vorgelegt, das ohne weitere Verhandlungen angenommen werden kann.
Alle Downloads finden Sie unter „Downloads“ oder unter „Netzanschluss“
Wasser
Alle Downloads finden Sie unter „Downloads“ oder unter „Netzanschluss“
Fernwärme
Netzgebiete
Wir betreiben Strom-, Gas- und Wassernetze in folgenden Ortsteilen und Gemeinden:
Ortsteil / Gemeinde | Strom | Erdgas | Wasser |
|---|---|---|---|
Albertshausen | ✓ | ✓ | ✓ |
Arnshausen | ✓ | ✓ | ✓ |
Aschach | ✓ | ||
Aura an der Saale | ✓ | ||
Bad Bocklet | ✓ | ||
Bad Kissingen | ✓ | ✓ | ✓ |
Burkardroth | ✓ | ||
Euerdorf | ✓ | ||
Frankenbrunn | ✓ | ||
Garitz | ✓ | ✓ | |
Großenbrach | ✓ | ||
Haard | ✓ | ||
Hassenbach | ✓ | ||
Hausen | ✓ | ✓ | |
Hohn | ✓ | ||
Katzenbach | ✓ | ||
Kleinbrach | ✓ | ✓ | |
Lauter | ✓ | ||
Nüdlingen | ✓ | ||
Oberthulba | ✓ | ||
Poppenroth | ✓ | ✓ | ✓ |
Ramsthal | ✓ | ||
Reiterswiesen | ✓ | ✓ | ✓ |
Reith | ✓ | ||
Roth | ✓ | ||
Schlimpfhof | ✓ | ||
Steinach | ✓ | ||
Stralsbach | ✓ | ||
Sulzthal | ✓ | ||
Thulba | ✓ | ||
Waldfenster | ✓ | ||
Winkels | ✓ | ✓ | |
Wittershausen | ✓ | ||
Wollbach | ✓ | ||
Zahlbach | ✓ | ||
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Netzanschluss und Planauskunft

