FAQ

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um unsere Angebote und Services. Ob 24-Stunden-Lieferantenwechsel, Erdgas, Fernwärme oder Jahresabrechnung: Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie übersichtlich zusammengestellt, damit Sie schnell und unkompliziert die passende Antwort finden. 

24-Stunden-Lieferantenwechsel

Es gibt rechtlich keine Möglichkeit mehr, den Wechselzeitpunkt rückwirkend festzulegen.

Um Missverständnisse und unerwartete Kosten zu vermeiden, ist eine frühzeitige Planung besonders wichtig. Die Stadtwerke Bad Kissingen empfehlen daher, anstehende Änderungen mindestens zwei Wochen im Voraus mitzuteilen. Das hilft, Verzögerungen zu vermeiden und die Versorgung lückenlos sicherzustellen.

Mit der neuen Regelung sind rückwirkende An- und Abmeldungen nicht mehr zulässig.

Der frühestmögliche Wechseltermin liegt immer mindestens einen Werktag in der Zukunft. Das gilt auch bei Ein- und Auszügen. Mieterwechsel müssen deshalb zwingend vor dem gewünschten Stichtag gemeldet werden. Der Zählerstand kann wie gewohnt nachgereicht werden. Verspätete Mieterabmeldungen können jedoch nicht mehr rückwirkend berücksichtigt werden.

Bei einem Umzug sollten Kundinnen und Kunden ihren bisherigen Anbieter frühzeitig informieren.

Bei einem Einzug empfiehlt es sich, direkt einen passenden Energievertrag abzuschließen. So lassen sich zusätzliche Kosten vermeiden. Häufig sind individuelle Tarife zudem günstiger als die gesetzlich geregelte Grundversorgung.

Die neue Regelung sorgt für mehr Schnelligkeit und Verlässlichkeit beim Wechsel des Stromanbieters beziehungsweise bei der Energieversorgung. Gleichzeitig behalten Sie Ihre Kosten besser im Blick und vermeiden ungewollte Stromkosten durch Verzögerungen.

Als lokaler Versorger unterstützen die Stadtwerke Bad Kissingen ihre Kundinnen und Kunden dabei, unnötige Kosten zu vermeiden und von transparenten Tarifen zu profitieren. Die Tarife Kiss.PLUS, Kiss.BASIS und Kiss.EASY gelten sowohl für Strom als auch für Gas.

Kundinnen und Kunden können ihren Stromanbieter an Werktagen innerhalb von nur 24 Stunden wechseln.

Grundlage dafür ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Der Wechsel wird dadurch deutlich schneller und einfacher. Wichtig ist jedoch: Bestehende Vertragsbindungen sowie Kündigungsfristen gelten weiterhin und müssen beachtet werden.

Energy Sharing

In der Praxis grundsätzlich ja.

Einspeisung und Verbrauch müssen viertelstündlich gemessen und bilanziert werden. Dafür ist in der Regel an beiden beteiligten Verbrauchs- beziehungsweise Einspeisestellen ein intelligentes Messsystem erforderlich.

Der Stromempfänger benötigt weiterhin eine ergänzende Reststromlieferung, weil die geteilten Strommengen seinen Bedarf nicht jederzeit vollständig decken.

Für unser geplantes Angebot soll jedoch vorausgesetzt werden, dass sowohl der Anlagenbetreiber als auch der Empfänger Stromkunden der Stadtwerke Bad Kissingen sind oder werden.

Nein. Anlagenbetreiber und Stromempfänger können den Preis grundsätzlich untereinander vereinbaren. Der Solarstrom kann beispielsweise innerhalb einer Familie auch kostenlos weitergegeben werden. Eine vertragliche Vereinbarung zwischen den Beteiligten ist jedoch auch bei einer unentgeltlichen Weitergabe notwendig.

Der Vertrag muss unter anderem den Aufteilungsschlüssel und den Preis beziehungsweise die unentgeltliche Überlassung regeln.

Seit dem 1. Juni 2026 muss Energy Sharing innerhalb eines Bilanzierungsgebiets ermöglicht werden. Ab dem 1. Juni 2028 wird der gesetzliche Anwendungsbereich auf angrenzende Bilanzierungsgebiete innerhalb derselben Regelzone erweitert.

Unabhängig davon soll unser geplantes Angebot zunächst auf Teilnehmer im Stromnetzgebiet der Stadtwerke Bad Kissingen begrenzt werden.

Energy Sharing bezeichnet die gemeinsame Nutzung von Strom aus einer Erneuerbare-Energien-Anlage. Anders als beim klassischen Eigenverbrauch wird der Strom über das öffentliche Stromnetz an eine andere Verbrauchsstelle geliefert. Die gesetzliche Grundlage bildet § 42c EnWG.

Unser geplantes Angebot richtet sich zunächst an Privatkunden mit Photovoltaikanlagen bis maximal 10 kWp. Anlagenbetreiber und Stromempfänger müssen Kunden der Stadtwerke Bad Kissingen sein oder werden und sich im Stromnetzgebiet der Stadtwerke Bad Kissingen befinden.

Erdgas

Ja. Sie brauchen dafür:

  • Ihren Verbrauch in m³ (Differenz der Zählerstände)
  • den Brennwert (kWh/m³)
  • die Zustandszahl (z)

Dann gilt: m3×z×Brennwert=kWhm³ × z × Brennwert = kWh

Weitere Infos unter Erdgasabrechnung.

Brennwert: kann schwanken, weil Gaszusammensetzung im Netz je nach Einspeisung variieren kann; deshalb wird er regelmäßig gemessen und als Abrechnungswert gemittelt.

Zustandszahl: hängt u. a. von Höhenlage/Luftdruck und dem Druckniveau am Zähler ab; daher ist sie ortsbezogen und kann sich je nach Vorgaben/Ermittlungsverfahren ändern.

Wenn Gas zum Heizen genutzt wird, ist der Verbrauch saisonal: Im Winter ist er deutlich höher als im Sommer.

Viele Abrechnungssysteme berücksichtigen das bei unterjährigen Abschlägen/Abgrenzungen mit standardisierten Verfahren (z. B. temperaturbezogene Aufteilungen).

Der Brennwert beschreibt, wie viel Energie in einem Normkubikmeter Gas steckt (Einheit: kWh/m³).

Er hängt von der Gaszusammensetzung ab und wird für die Abrechnung als Durchschnittsbrennwert über den Abrechnungszeitraum verwendet.

Der örtliche Netzbetreiber muss den monatlich geltenden Brennwert veröffentlichen (monatsscharf nachvollziehbar).

L‑Gas („low calorific“) hat typischerweise einen niedrigeren Brennwert als H‑Gas („high calorific“).

Für die Abrechnung ist entscheidend: Egal welche Gasqualität anliegt – abgerechnet wird über den gemessenen Brennwert (kWh/m³) und die Zustandszahl, also über die tatsächlich gelieferte Energie.

Die Zustandszahl rechnet das am Zähler gemessene Gasvolumen im Betriebszustand (bei Ihrer Temperatur/Druck/Höhenlage) auf ein definiertes Normvolumen um. Sie berücksichtigt insbesondere Druck‑ und Temperaturverhältnisse sowie die Höhenlage (Luftdruck).

Kurz: z sorgt dafür, dass die Abrechnung standortunabhängig vergleichbar bleibt.

Die Ersatzversorgung ist eine gesetzlich geregelte Auffangversorgung in besonderen Situationen, z. B. wenn ein bisheriger Lieferant ausfällt bzw. die Belieferung nicht fortführt; sie dient der Versorgungssicherheit.

Welche Bedingungen gelten, richtet sich nach den einschlägigen Regelungen (u. a. GasGVV/EnWG); viele Stadtwerke erklären das zusätzlich in ihren Preis-/Infoblättern.

Die Grundversorgung ist die gesetzlich vorgesehene Belieferung von Haushaltskundinnen und ‑kunden im Niederdrucknetz zu allgemeinen Preisen und Bedingungen.

Wenn Sie Gas verbrauchen, ohne einen eigenen Liefervertrag aktiv abgeschlossen zu haben, kommt typischerweise automatisch ein Lieferverhältnis mit dem Grundversorger zustande.

Sie können die Grundversorgung jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen – zum Beispiel per E-Mail oder Brief.

Am einfachsten ist es aber, wenn Sie einen neuen Strom- oder Gasvertrag abschließen. In der Regel übernimmt der Anbieter dann die Kündigung beim bisherigen Grundversorger für Sie. Sie müssen sich also meist nicht selbst darum kümmern.

Wichtig: Nachdem der Grundversorger Ihre Kündigung erhalten hat, muss er sie unverzüglich und ebenfalls in Textform bestätigen.

Sie haben mehrere Möglichkeiten:

Beide Werte stehen in der Regel auf Ihrer Gasrechnung (Brennwert in kWh/m³ und z‑Zahl).

Ermittelt bzw. bereitgestellt werden Brennwert und Zustandszahl netzbetrieberseitig nach anerkannten technischen Regeln (DVGW‑Arbeitsblatt G 685).

Weitere Infos unter Erdgasabrechnung.

Die Zählernummer steht direkt auf dem Gaszähler; beim Ablesen werden in der Regel nur die Zahlen vor dem Komma berücksichtigt (m³).

Fernwärme

Ja. Für den Anschluss und die Umstellung auf Fernwärme können staatliche Förderprogramme genutzt werden.

Ob ein Anschluss möglich ist, hängt von der Lage des Gebäudes und dem bestehenden oder geplanten Fernwärmenetz ab. Die Stadtwerke Bad Kissingen prüfen dies individuell.

Weitere Informationen unter Kommunale Wärmeplanung

Der zeitliche Rahmen hängt vom Ausbauplan des Netzes ab. Konkrete Aussagen erfolgen nach individueller Prüfung.

Die Kosten setzen sich aus Anschlusskosten und der hausinternen Umstellung zusammen. Sie sind objektspezifisch und werden individuell kalkuliert.

Fernwärme ist platzsparend, wartungsarm, komfortabel und kann besonders klimafreundlich erzeugt werden. Sie bietet eine langfristig stabile und sichere Wärmeversorgung.

    Bei der Fernwärme wird Wärme zentral erzeugt und über ein gut gedämmtes Leitungsnetz direkt in die Gebäude transportiert. Dort wird sie für Heizung und Warmwasser genutzt.

    Nach der technischen Prüfung folgen Planung, Bau des Hausanschlusses und die Umstellung der hausinternen Heiztechnik. Die Stadtwerke begleiten den gesamten Prozess.

    Der Wechsel von Ihrer bisherigen Heizungsanlage zu einem Fernwärmeanschluss erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen den Stadtwerken Bad Kissingen und Ihrem Heizungsinstallateur.

    Die Stadtwerke Bad Kissingen übernehmen den Anschluss Ihres Gebäudes an das Fernwärmenetz. Ihr beauftragter Heizungsinstallateur ist für den Ausbau der alten Heizungsanlage sowie den Einbau der neuen Anschlusskomponenten innerhalb des Gebäudes zuständig.

    So wird eine reibungslose, effiziente und fachgerechte Umstellung auf Fernwärme sichergestellt.

    Jahresabrechnung

    Ja, Abschlagserhöhungen sind möglich. Unser Team im Kundeninformationszentrum der Stadtwerke Bad Kissingen hilft Ihnen gerne weiter.

    Melden Sie sich dafür einfach in unserem Kundenportal an und beantragen Sie bequem Ihre Abschlagsanpassung – wann immer es für Sie passt:
    kundenportal.stwkiss.de

    Für eine Senkung der Abschläge bitten wir Sie, uns im April den Stand Ihres Gas-, Strom- und/oder Wasserzählers mitzuteilen. Auf Grundlage dieses Verbrauchs kalkulieren wir Ihren Abschlag neu und teilen Ihnen das Ergebnis gerne mit.

    Die Jahresverbrauchsabrechnung wird Ende Januar des Folgejahres versendet.

    Bitte beachten Sie, dass auf Ihrer Abrechnung eine Hochrechnung bis zum 31.12. ausgewiesen ist. Ihre Zwischenablesung wurde dabei – sofern sie rechtzeitig mitgeteilt wurde – bereits berücksichtigt.

    Sollten Sie größere Abweichungen feststellen, wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberatung unter der kostenfreien Rufnummer 0800 826 826 0 oder per E-Mail an service@stwkiss.de.

    Wenn sich Strom-, Gas- oder Wasserpreise, Tarife oder Abgaben unterjährig ändern oder zum Beispiel Ihr Zähler getauscht wird, muss der Abrechnungszeitraum aufgeteilt werden. Nur so kann die Rechnung korrekt berechnet werden.

    Das Zählwerk erfasst den Gasverbrauch in Kubikmetern (m³).

    Für eine präzise Abrechnung wird dieser Wert mithilfe eines Umrechnungsfaktors in Kilowattstunden (kWh) umgewandelt. Dabei fließen der Brennwert, der Gasdruck sowie weitere technische Parameter in die Berechnung ein.

    Weitere Informationen finden Sie hier

    Vergleichen Sie die Zählerstände auf Ihrer Rechnung mit den Zählerständen auf Ihrem Zähler.

    Falls Sie größere Abweichungen feststellen, kontaktieren Sie uns bitte. Wir prüfen das gemeinsam mit Ihnen.

    Auf Seite 1 sehen Sie Ihre Verbrauchskosten sowie, ob sich daraus ein Guthaben oder eine Nachzahlung ergibt.
    Dabei werden die von Ihnen gezahlten Abschläge mit den tatsächlichen Kosten Ihres Verbrauchs verrechnet.

    Außerdem finden Sie dort Ihre Abschläge für das aktuelle Jahr sowie die entsprechenden Fälligkeitstermine.

    Auf den folgenden Seiten sind Ihre Verbräuche übersichtlich aufgegliedert.

    Wir ermitteln Ihren monatlichen Abschlag anhand Ihres voraussichtlichen Jahresverbrauchs. Grundlage ist der tatsächliche Verbrauch des Vorjahres. Den prognostizierten Verbrauch multiplizieren wir mit den aktuellen Tarifpreisen und addieren den jährlichen Grundpreis. Das Gesamtergebnis teilen wir durch elf Monate. Das ergibt Ihren monatlichen Abschlag.

    Hinweis: Abwasser und Niederschlagswasser sind Gebühren, die als Abgabe auf hoheitliche Aufgaben keine Umsatzsteuer enthalten. Sie werden von den Stadtwerken im Auftrag der Stadt Bad Kissingen berechnet.

    Liegt uns Ihre Bankverbindung vor, überweisen wir Ihnen den Betrag direkt auf Ihr Konto.

    Wenn uns Ihre Bankdaten noch nicht vorliegen, können Sie uns diese schriftlich oder online übermitteln.

    Pro Jahr bezahlen Sie 11 Abschläge.

    Im Anschluss erstellen die Stadtwerke Bad Kissingen Ihre neue Verbrauchsabrechnung. Ab Februar werden die Abschläge jeweils zum Ersten eines Monats fällig.

    Karriere

    • Jahressonderzahlung
    • Betriebliche Altersvorsorge
    • Zusatzversorgung über den Arbeitgeber
    • Flexible Arbeitszeiten
    • Kantine
    • 30 Tage Urlaub; 24.12. und 31.12. arbeitsfrei
    • Abschlussprämie für Auszubildende
    • Bezahlung nach Tarifvertrag TVV bzw. TVAöD

    Den jeweiligen Ansprechpartner finden Sie am Ende der Seite der Stellenbeschreibung.

    1. Bewerbung einreichen

    Senden Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bequem per E-Mail oder über unser Kontaktformular auf der Website.

    2. Eingangsbestätigung

    Nach Eingang Ihrer Bewerbung erhalten Sie von uns eine Eingangsbestätigung per E-Mail. So wissen Sie, dass Ihre Unterlagen bei uns angekommen sind.

    3. Sichtung der Bewerbungen

    Wir prüfen alle eingegangenen Bewerbungen sorgfältig. Sobald wir eine erste Auswahl getroffen haben, laden wir geeignete Bewerberinnen und Bewerber per E-Mail zu einem Vorstellungsgespräch ein.

    4. Vorstellungsgespräch

    Im persönlichen Gespräch möchten wir Sie kennenlernen und Ihnen gleichzeitig die Möglichkeit geben, mehr über die ausgeschriebene Stelle sowie die Stadtwerke Bad Kissingen GmbH zu erfahren.

    5. Auswahlentscheidung

    Nach Abschluss aller Vorstellungsgespräche treffen wir unsere Auswahl. Bevor eine Einstellung erfolgen kann, ist die Zustimmung des Betriebsrats erforderlich.

    6. Rückmeldung

    Nach der Zustimmung des Betriebsrats kontaktieren wir die ausgewählte Bewerberin oder den ausgewählten Bewerber und besprechen die weiteren Schritte. Zeitgleich informieren wir alle übrigen Bewerberinnen und Bewerber per E-Mail über unsere Entscheidung.

    Kundenportal

    Im digitalen Kundenportal finden Sie Ihre aktuellen und vergangenen Rechnungen jederzeit online.

    Zusätzlich steht Ihnen ein Musterdokument mit hilfreichen Erläuterungen zur Verfügung. So behalten Sie den Überblick und verstehen Ihre Abrechnung auf einen Blick.

    • Abruf alter und neuer Rechnungen
    • Musterdokument mit Erläuterungen abrufbar

    Hier können Sie die Online-Rechnung aktivieren. Sie bekommen Ihre Rechnung künftig digital statt auf Papier und schonen die Umwelt. Das Steuerkennzeichen wird automatisch angepasst.

    Schritt 1

    Rufen Sie die das digitale Kundenportal auf und gehen Sie zur „Registrieren“-Kachel


    Schritt 2

    Geben Sie folgende Daten ein:

    • Kundennummer
    • Rechnungseinheit
    • Zählernummer (eine genügt)
    • Danach: Klicken Sie auf „Registrieren“.

    Schritt 3

    • Vergeben Sie anschließend Benutzername und E-Mail-Adresse. 
    • Bestätigen Sie Ihre E-Mail-Adresse.

    Schritt 4

    • Prüfen Sie den Bereich Überblick zur Registrierung.

    Schritt 5

    • Sie erhalten eine E-Mail mit Zugangsdaten.
    • Login mit dem übersendeten Einmal-Passwort
    • Sie werden bei der ersten Anmeldung zur verpflichtenden Änderung des Einmal-Passworts aufgefordert.

    Luft-Wasser-Wärmepumpen

    Ja, auch bei niedrigen Außentemperaturen von bis zu –20 °C kann eine angenehme Innentemperatur von etwa 20 °C erreicht werden.

    Da der größte Teil der Energie aus kostenloser Außenluft stammt, sind die Betriebskosten vergleichsweise niedrig.

    Die Anschaffungskosten liegen über denen von Öl- oder Gasheizungen, allerdings gibt es staatliche Förderungen von bis zu 70 % der Investition. Dank hoher Effizienz und steigender CO₂-Preise auf fossile Energien sind die laufenden Kosten meist geringer.

    Sie gewinnt Wärme aus der Umgebungsluft und wandelt diese in Heizenergie und Warmwasser um. Selbst bei Temperaturen bis –20 °C arbeiten moderne Geräte effizient.

    Wärmepumpen transportieren Wärme aus der Umgebungsluft, dem Grundwasser oder dem Erdreich in Gebäude. Ein Kältemittel verdampft, wird verdichtet und erreicht so Temperaturen, mit denen das Heizsystem arbeiten kann. Anschließend entspannt sich das Kältemittel, der Kreislauf beginnt von vorn. Für diesen Prozess wird elektrische Energie benötigt.

    Die Außeneinheit verursacht Geräusche, die mit einem Kühlschrank oder einer leisen Waschmaschine vergleichbar sind. Im Winter ist der Pegel etwas höher, bleibt aber insgesamt niedrig.

    Wärmepumpen sind wartungsärmer und bis zu viermal effizienter als Öl- oder Gasheizungen, die nur 0,8–0,9 kW Wärme pro eingesetztem kW Brennstoff erzeugen.

    Die Lebensdauer beträgt in der Regel bis zu 20 Jahre.

    Mit einer Wärmepumpe lassen sich – insbesondere mit Ökostrom oder Photovoltaik – bis zu 100 % der CO₂-Emissionen einsparen.

    Luftwärmepumpen werden üblicherweise im Außenbereich (Garten, Terrasse, an der Hauswand) installiert. Benötigt wird nur wenig Stellfläche und ausreichend Abstand für die Luftzirkulation.

    Annahme: ca. 75 % der Wärme stammen aus der Außenluft, ca. 25 % aus Strom. Die erzeugte Wärmemenge ist etwa viermal so groß wie die eingesetzte elektrische Energie.

    Annahme: ca. 66 % der Wärme stammen aus der Außenluft, ca. 34 % aus Strom. Die erzeugte Wärmemenge ist etwa dreimal so groß wie die eingesetzte elektrische Energie.

    Strom

    Nein. Beim Anbieterwechsel bleibt die Stromversorgung grundsätzlich durchgehend gewährleistet. Die Grundversorgung sorgt zudem dafür, dass Haushaltskunden auch ohne aktiven Vertrag beliefert werden.

    • Grundpreis: fester Betrag pro Monat/Jahr (unabhängig vom Verbrauch).
    • Arbeitspreis: Preis pro kWh; multipliziert mit Ihrem Verbrauch (ergibt er den größten Teil der Rechnung).

    Die Grundversorgung ist die „automatische“ Stromversorgung für Haushalte. Sie sorgt dafür, dass Sie auch dann Strom bekommen, wenn Sie keinen eigenen Stromvertrag abgeschlossen haben.

    Wenn Sie zum Beispiel in eine neue Wohnung ziehen und Strom nutzen, ohne vorher einen Vertrag mit einem Stromanbieter abzuschließen, werden Sie automatisch vom Grundversorger beliefert. Das ist meistens das Energieunternehmen, das vor Ort die meisten Haushalte mit Strom versorgt.

    Die Ersatzversorgung ist eine gesetzlich geregelte Auffangversorgung, die in bestimmten Situationen greifen kann, z. B. wenn ein bisheriger Lieferant ausfällt oder die Belieferung endet. Sie dient dazu, dass die Stromversorgung weiterläuft.

    An‑ und Abmeldungen sind nicht mehr rückwirkend möglich, sondern müssen für einen zukünftigen Termin erfolgen.

    Für Umzüge sollten Kundinnen und Kunden die An-/Abmeldung deshalb frühzeitig vornehmen (mindestens zwei Wochen vorher).

    Üblicherweise benötigen Sie:

    • Adresse der Verbrauchsstelle
    • gewünschten Lieferbeginn
    • Zählernummer und/oder MaLo‑ID (Marktlokations‑ID, ist auf der Rechnung zu finden)

    Das hängt vor allem von Ihrem Jahresverbrauch und davon ab, wie wichtig Ihnen Preisstabilität, zum Beispiel durch eine Preisgarantie, Laufzeit, Kündigungsfrist und Service sind.

    Der Jahrespreis errechnet sich wie folgt:
    Grundpreis pro Jahr + (Arbeitspreis × Jahresverbrauch)

    Abschläge sind monatliche Teilzahlungen, damit die Jahresrechnung planbar bleibt.

    Sie orientieren sich am bisherigen Verbrauch und dem aktuellen Tarif (Grundpreis + Arbeitspreis). Wenn sich Verbrauch oder Preisbestandteile ändern, kann sich auch der Abschlag ändern.

    Sie können die Grundversorgung jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen – zum Beispiel per E-Mail oder Brief.

    Am einfachsten ist es aber, wenn Sie einen neuen Strom- oder Gasvertrag abschließen. In der Regel übernimmt der Anbieter dann die Kündigung beim bisherigen Grundversorger für Sie. Sie müssen sich also meist nicht selbst darum kümmern.

    Wichtig: Nachdem der Grundversorger Ihre Kündigung erhalten hat, muss er sie unverzüglich und ebenfalls in Textform bestätigen.

    Sie haben mehrere Möglichkeiten:

    Der Strompreis setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen:

    • Energiebeschaffung/Vertrieb
    • Netzentgelt (eine Gebühr des Netznutzers an den Netzbetreiber)
    • Messentgelt (Entgelt für die Messung und den Messstellenbetrieb, also insbesondere für die Kosten der technisch notwendigen Mess- und Steuereinrichtung – zum Beispiel Zähler – und die Ablesung)
    • staatlich veranlassten Preisbestandteile (Steuern/Abgaben/Umlagen)

    Den Jahresverbrauch finden Sie in Ihrer letzten Jahresabrechnung (kWh) und im Kundenportal.

    Für einen schnellen Tarifvergleich reicht oft auch eine realistische Schätzung – wichtig ist, dass Sie später bei der Abrechnung nur das zahlen, was tatsächlich verbraucht wurde (gemessen über den Zähler).

    Trinkwasser

    Trinkwasser gilt als sehr streng überwachtes Lebensmittel; die Trinkwasserverordnung schreibt regelmäßige Kontrollen vor.

    Die Trinkwasserverordnung (neu gefasst, in Kraft seit 24.06.2023) regelt u. a. Anforderungen an die Beschaffenheit des Trinkwassers sowie Pflichten der Wasserversorger und die Überwachung.

    Weil Trinkwasser aus unterschiedlichen Gewinnungsanlagen und Versorgungszonen stammt, kann die Wasserhärte im Stadtgebiet variieren.

    • Härtebereich hart: Stadtgebiet Bad Kissingen sowie u. a. Arnshausen, Garitz (Tiefdruckzone), Klaushof
    • Härtebereich mittel: u. a. Reiterswiesen, Albertshausen, Poppenroth, Garitz (Hochdruckzone)

    Im Wasserwerk Münnerstadt wird Chlordioxid in sehr geringer Konzentration (unter 0,1 mg/l) als Schutzmaßnahme für einen langen Transportweg eingesetzt.

    Die Einteilung der Härtebereiche (weich/mittel/hart) dient u. a. als Orientierung für die Dosierung von Wasch‑ und Reinigungsmitteln.

    Die Stadtwerke verweisen auf die gängigen Härtebereichs‑Definitionen und empfehlen, die Dosierhinweise der Hersteller entsprechend zu nutzen.

    Bei längerer Standzeit sollte das stehende Wasser aus den Leitungen abgelassen werden: Lassen Sie dafür kaltes Wasser so lange laufen, bis es deutlich kühler wird – das zeigt an, dass frisches Wasser nachgeflossen ist. Diese Maßnahme entspricht den Empfehlungen zur Vermeidung von Gesundheitsrisiken durch stehendes Trinkwasser.

    Das Versorgungsgebiet von der Rhön-Maintal-Gruppe (RMG) erstreckt sich auf die Stadtteile Kleinbrach, Hausen und Winkels.

    Kontakt:
    Bergstraße 4
    97490 Poppenhausen

    Telefon Zentrale: 09725 700 – 0
    E-Mail: kontakt@rmg-poppenhausen.de

    Die Stadtwerke bieten ausdrücklich an, zu Wasserqualität und Wasserdruck zu informieren.

    Kontaktmöglichkeiten:

    • Servicetelefon (kostenfrei): 0800 826 826 0
    • 24‑Std. Notdienst: 0971 826 0
    • Kundeninformationszentrum, Würzburger Straße 5, 97688 Bad Kissingen

    Die Kreisstadt Bad Kissingen und ihre Stadtteile werden durch die Stadtwerke Bad Kissingen GmbH und den Zweckverband zur Wasserversorgung Rhön‑Maintal‑Gruppe (RMG) mit Trinkwasser versorgt.

    Die RMG versorgt insbesondere Kleinbrach, Hausen und Winkels.

    Die Stadtwerke versorgen Bad Kissingen sowie u. a. Albertshausen, Arnshausen, Garitz, Poppenroth und Reiterswiesen.

    Sie haben mehrere Möglichkeiten:

    Die Stadtwerke stellen für die einzelnen Wasserwerke/Anlagen Trinkwasseranalysen als PDF bereit (z. B. Wasserwerk Münnerstadt, Reiterswiesen, Arnshausen, Hassenbach, Klaushof sowie RMG).

    Damit können Sie die wichtigsten Parameter (z. B. Härte, Nitrat, pH‑Wert) je Versorgungsbereich nachvollziehen.

    Das Versorgungsgebiet ist in mehrere Zonen aufgeteilt. Die Stadtwerke speisen Trinkwasser aus sechs eigenen Wassergewinnungsanlagen ein (u. a. Münnerstadt, Reiterswiesen, Arnshausen, Hassenbach „Thülbingsgrund“, Klaushof) und ergänzen je nach Zone mit Wasser der RMG.

    Dadurch kann sich die Wasserqualität je nach Versorgungszone unterscheiden (z. B. bei der Wasserhärte).

    Themen

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