Kann der bisherige Stromliefervertrag bestehen bleiben?

Der Stromempfänger benötigt weiterhin eine ergänzende Reststromlieferung, weil die geteilten Strommengen seinen Bedarf nicht jederzeit vollständig decken.

Für unser geplantes Angebot soll jedoch vorausgesetzt werden, dass sowohl der Anlagenbetreiber als auch der Empfänger Stromkunden der Stadtwerke Bad Kissingen sind oder werden.