An‑ und Abmeldungen sind nicht mehr rückwirkend möglich, sondern müssen für einen zukünftigen Termin erfolgen.
Für Umzüge sollten Kundinnen und Kunden die An-/Abmeldung deshalb frühzeitig vornehmen (mindestens zwei Wochen vorher).
An‑ und Abmeldungen sind nicht mehr rückwirkend möglich, sondern müssen für einen zukünftigen Termin erfolgen.
Für Umzüge sollten Kundinnen und Kunden die An-/Abmeldung deshalb frühzeitig vornehmen (mindestens zwei Wochen vorher).
Seit dem 1. Juni 2026 muss Energy Sharing innerhalb eines Bilanzierungsgebiets ermöglicht werden. Ab dem 1. Juni 2028 wird der gesetzliche Anwendungsbereich auf angrenzende Bilanzierungsgebiete…
weiterlesenDer Stromempfänger benötigt weiterhin eine ergänzende Reststromlieferung, weil die geteilten Strommengen seinen Bedarf nicht jederzeit vollständig decken. Für unser geplantes Angebot soll jedoch…
weiterlesenIn der Praxis grundsätzlich ja. Einspeisung und Verbrauch müssen viertelstündlich gemessen und bilanziert werden. Dafür ist in der Regel an beiden beteiligten Verbrauchs- beziehungsweise…
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