Vergleichen Sie die Zählerstände auf Ihrer Rechnung mit den Zählerständen auf Ihrem Zähler.
Falls Sie größere Abweichungen feststellen, kontaktieren Sie uns bitte. Wir prüfen das gemeinsam mit Ihnen.
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Seit dem 1. Juni 2026 muss Energy Sharing innerhalb eines Bilanzierungsgebiets ermöglicht werden. Ab dem 1. Juni 2028 wird der gesetzliche Anwendungsbereich auf angrenzende Bilanzierungsgebiete…
weiterlesenDer Stromempfänger benötigt weiterhin eine ergänzende Reststromlieferung, weil die geteilten Strommengen seinen Bedarf nicht jederzeit vollständig decken. Für unser geplantes Angebot soll jedoch…
weiterlesenIn der Praxis grundsätzlich ja. Einspeisung und Verbrauch müssen viertelstündlich gemessen und bilanziert werden. Dafür ist in der Regel an beiden beteiligten Verbrauchs- beziehungsweise…
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