Die Ersatzversorgung ist eine gesetzlich geregelte Auffangversorgung, die in bestimmten Situationen greifen kann, z. B. wenn ein bisheriger Lieferant ausfällt oder die Belieferung endet. Sie dient dazu, dass die Stromversorgung weiterläuft.
Weitere Häufig gestellte Fragen
-
Warum sind zwei Stromlieferungen notwendig?
Seit dem 1. Juni 2026 muss Energy Sharing innerhalb eines Bilanzierungsgebiets ermöglicht werden. Ab dem 1. Juni 2028 wird der gesetzliche Anwendungsbereich auf angrenzende Bilanzierungsgebiete…
weiterlesen -
Kann der bisherige Stromliefervertrag bestehen bleiben?
Der Stromempfänger benötigt weiterhin eine ergänzende Reststromlieferung, weil die geteilten Strommengen seinen Bedarf nicht jederzeit vollständig decken. Für unser geplantes Angebot soll jedoch…
weiterlesen -
Benötigen beide Teilnehmer einen Smart Meter?
In der Praxis grundsätzlich ja. Einspeisung und Verbrauch müssen viertelstündlich gemessen und bilanziert werden. Dafür ist in der Regel an beiden beteiligten Verbrauchs- beziehungsweise…
weiterlesen
