Was ist Ersatzversorgung und wann greift sie?

Die Ersatzversorgung ist eine gesetzlich geregelte Auffangversorgung in besonderen Situationen, z. B. wenn ein bisheriger Lieferant ausfällt bzw. die Belieferung nicht fortführt; sie dient der Versorgungssicherheit.

Welche Bedingungen gelten, richtet sich nach den einschlägigen Regelungen (u. a. GasGVV/EnWG); viele Stadtwerke erklären das zusätzlich in ihren Preis-/Infoblättern.