Energy Sharing bezeichnet die gemeinsame Nutzung von Strom aus einer Erneuerbare-Energien-Anlage. Anders als beim klassischen Eigenverbrauch wird der Strom über das öffentliche Stromnetz an eine andere Verbrauchsstelle geliefert. Die gesetzliche Grundlage bildet § 42c EnWG.
Weitere Häufig gestellte Fragen
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Warum sind zwei Stromlieferungen notwendig?
Seit dem 1. Juni 2026 muss Energy Sharing innerhalb eines Bilanzierungsgebiets ermöglicht werden. Ab dem 1. Juni 2028 wird der gesetzliche Anwendungsbereich auf angrenzende Bilanzierungsgebiete…
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Kann der bisherige Stromliefervertrag bestehen bleiben?
Der Stromempfänger benötigt weiterhin eine ergänzende Reststromlieferung, weil die geteilten Strommengen seinen Bedarf nicht jederzeit vollständig decken. Für unser geplantes Angebot soll jedoch…
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Benötigen beide Teilnehmer einen Smart Meter?
In der Praxis grundsätzlich ja. Einspeisung und Verbrauch müssen viertelstündlich gemessen und bilanziert werden. Dafür ist in der Regel an beiden beteiligten Verbrauchs- beziehungsweise…
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