Unsere Netze und Versorgung

Die Stadtwerke Bad Kissingen betreiben die lokalen Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmenetze und sorgen täglich für eine sichere und zuverlässige Versorgung in der Region. Hier finden Sie detaillierte Informationen zu den einzelnen Sparten – von Versorgungsgebieten über technische Kenndaten bis hin zu Ansprechpartnern.

Nahaufnahme der Hände einer Person in Warnkleidung, die bei Sonnenuntergang vor einem Strommast ein Tablet bedient.

Strom

Festlegung des Grundversorgers nach § 36 Abs. 2 EnWG Grundversorgung Strom

Der Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, das in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung die meisten Haushaltskunden beliefert. Die Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung sind gemäß Energiewirtschaftsgesetz (§ 36 EnWG) verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli den Grundversorger für die kommenden drei Kalenderjahre festzulegen, diesen bis zum 30. September im Internet zu veröffentlichen und der zuständigen Behörde mitzuteilen.

Die Feststellung am 1. Juli 2024 ergab, dass der Vertrieb der Stadtwerke Bad Kissingen GmbH als Grundversorger im Netzgebiet der Stadtwerke Bad Kissingen GmbH für die Kalenderjahre 2025 bis 2027 festgelegt wurde.

Die allgemeinen, sowie die ergänzenden Bedingungen für die Versorgung aus dem Niederspannungsnetz; sowie die allgemeinen Stromtarife für die Grund- und Ersatzversorgung erhalten sie über die Website der Stadtwerke Bad Kissingen GmbH im jeweiligen Menüpunkt.

Die Stadtwerke Bad Kissingen GmbH/Stromnetz bietet allen Netznutzern für Ihr Netzgebiet eine Vereinbarung zur Verwendung eines anderen Datenformats sowie zur Anpassung einzelner Prozessschritte nach Tenor 5 der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur vom 11.07.2006 (BK6-06-009-GPKE) – Abrechnungsmodell zur gemeinsamen Nutzung eines integrierten IT-Systems – an.

Allen Netznutzern wird auf Nachfrage ein ausformuliertes Angebot über den Abschluss einer solchen Vereinbarung vorgelegt, das ohne weitere Verhandlungen angenommen werden kann.

Die Stadtwerke Bad Kissingen haben sich für den eHZ (elektronischer Haushaltszähler) entschieden.

Bei Neuanlagen und umfassenden Renovierungen sind nur noch eHZ mit der Stecktechnologie als Standardmesseinrichtung und Zählerschränke in eHZ-Bauform im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Bad Kissingen freigegeben.

Grund dieser Vorgabe hin zum Smart Metering ist das Energiewirtschaftsgesetz EnWG §21.

Die Vorteile für unsere Kunden:

  • kompakte und standardisierte Messtechnik
  • transparent digitale Datenerfassung und Darstellung
  • über Schnittstelle für EVU und Kunde zukunftsorientiert modular erweiterbar
  • unterbrechungsfreier Zählerwechsel möglich
  • erfüllt alle Forderungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EWG) §21

Übergangslösung zum gesicherten Einstieg in der Redispatch 2.0 zum 1. Oktober 2021

Auszug aus dem Brief an die Bilanzkreisverantwortlichen im Netzgebiet der Stadtwerke Bad Kissingen GmbH von der Geschäftsführung der Stadtwerke Bad Kissingen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie wissen gelten ab dem 1. Oktober 2021 neue gesetzliche Vorgaben für den Redispatch und den Umgang mit Netzengpässen. Für den sog. Redispatch 2.0 legte der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) im Mai letzten Jahres erfolgreich eine umfassende Branchenlösung vor, auf der die Bundesnetzagentur (BNetzA) Festlegungen zu den neuen Prozessen für den Datenaustausch, die Bilanzierung und die Netzbetreiberkoordinierung basieren.

Bei der Umsetzung dieser Vorgaben in den Unternehmen ist es nun von Anlagen- bis zu Netzbetreibern gleichermaßen zu Verzögerungen gekommen, so dass die Implementierung der Vorgaben noch nicht vollumfänglich bis zum 1. Oktober 2021 abgeschlossen sein wird.

Besonders betroffen ist der bilanzielle Ausgleich zwischen den Prozessbeteiligten, wobei die erfolgreiche Umsetzung der festgelegten Datenaustauschprozesse gemäß den Festlegungen BK6-20-059 und BK6-20-061 Voraussetzung für die Abstimmung des bilanziellen Ausgleichs zwischen den Prozessbeteiligten ist. Insbesondere ein koordinierter Übergang der Verantwortung für die Beschaffung des bilanziellen Ausgleichs vom Bilanzkreisverantwortlichen des Lieferanten der betroffenen Anlage (gegenwärtige Verantwortlichkeit) an den anfordernden Netzbetreiber erscheint zum 1. Oktober 2021 teilweise praktisch nicht umsetzbar.

Um daraus resultierenden Risiken zu begegnen, hat der BDEW in Abstimmung mit der BNetzA eine branchenweite Übergangslösung für die Bilanzkreisbewirtschaftung erarbeitet, die einen gesicherten Einstieg in das neue Redispatchregime zum 01. Oktober 2021 ermöglichen soll. Diese Übergangslösung stellt ausdrücklich keine vom Gesetz abweichende Vorgabe dar, sondern nur eine vorweggenommene Verständigung zwischen den Unternehmen über die Ermittlung des bilanziellen Ausgleichs. Die gesetzlichen Anforderungen des Redispatch 2.0 bleiben erhalten.

Um diese Übergangslösung in der Kürze der verbleibenden Zeit sicher umsetzen zu können, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen.

Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass wir die Übergangslösung für den Redispatch 2.0 ab dem 01. Oktober 2021 gemäß den Beschreibungen in den Anhängen dieses Schreibens anwenden werden. Im Kern bedeutet dies, dass der bilanzielle Ausgleich für Maßnahmen des Redispatch 2.0 gemäß § 13a Absatz 1a EnWG vorübergehend pauschal in Höhe von 0 MWh erfolgt und bestehende Ansprüche Ihrerseits in Bezug auf Energiemengen durch uns als zuständigen Anschlussnetzbetreiber finanziell ausgeglichen werden.

Wir bitten Sie deswegen sich auf diesen Vorgang einzustellen und uns die Kenntnisnahme dies Schreibens vorzugsweise per formloser E-Mail an info@stwkiss.de zu bestätigen. Eine detaillierte Beschreibung der Übergangslösung sowie die Prozesse zur Geltendmachung und Auszahlung der Ansprüche entnehmen Sie bitte den Anhängen zu diesem Schreiben.

Weitere Informationen zum Thema und zu rechtlichen Pflichten finden Sie in den Festlegungen der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de sowie auf der BDEW-Homepage zum Redispatch 2.0 unter bdew.de/redispatch.

Sollten Sie Fragen an uns haben, stehen wir Ihnen gerne unter der E-Mail-Adresse info@stwkiss.de zur Verfügung.

Wir bedanken uns bei Ihnen für Ihre Unterstützung in der Angelegenheit und freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen

Stadtwerke Bad Kissingen GmbH

Alle Downloads finden Sie unter „Downloads“ oder unter „Netzanschluss

Gas

Festlegung des Grundversorgers nach§ 36 Abs. 2 EnWG Grundversorgung Gas

Der Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, das in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung die meisten Haushaltskunden beliefert. Die Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung sind gemäß Energiewirtschaftsgesetz (§ 36 EnWG) verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli den Grundversorger für die kommenden drei Kalenderjahre festzulegen, diesen bis zum 30. September im Internet zu veröffentlichen und der zuständigen Behörde mitzuteilen.

Die Feststellung am 1. Juli 2024 ergab, dass der Vertrieb der Stadtwerke Bad Kissingen GmbH als Grundversorger im Netzgebiet der Stadtwerke Bad Kissingen GmbH für die Kalenderjahre 2025 bis 2027 festgelegt wurde.

Die allgemeinen sowie die ergänzenden Bedingungen für die Versorgung aus dem Niederdrucknetz; sowie die allgemeinen Gastarife für die Grund- und Ersatzversorgung erhalten Sie über die Homepage der Stadtwerke Bad Kissingen GmbH im jeweiligen Menüpunkt.

Die Stadtwerke Bad Kissingen GmbH bietet allen Netznutzern für Ihr Netzgebiet eine Vereinbarung zur Verwendung eines anderen Datenformats sowie zur Anpassung einzelner im Rahmen des Datenaustauschs anfallender Prozessschritte nach Tenor 3 der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate beim Wechsel des Lieferanten bei der Belieferung mit Gas der Beschlusskammer 7 der Bundesnetzagentur vom 20.08.2007 (BK7-06-067 – GeLi Gas) – Abrechnungsmodell zur gemeinsamen Nutzung eines integrierten IT-Systems – an.

Allen Netznutzern wird auf Nachfrage ein ausformuliertes Angebot über den Abschluss einer solchen Vereinbarung vorgelegt, das ohne weitere Verhandlungen angenommen werden kann.

Alle Downloads finden Sie unter „Downloads“ oder unter „Netzanschluss

Wasser

Alle Downloads finden Sie unter „Downloads“ oder unter „Netzanschluss

Fernwärme

Netzgebiete

Wir betreiben Strom-, Gas- und Wassernetze in folgenden Ortsteilen und Gemeinden:

Ortsteil / Gemeinde
Strom
Erdgas
Wasser
Albertshausen
Arnshausen
Aschach
Aura an der Saale
Bad Bocklet
Bad Kissingen
Burkardroth
Euerdorf
Frankenbrunn
Garitz
Großenbrach
Haard
Hassenbach
Hausen
Hohn
Katzenbach
Kleinbrach
Lauter
Nüdlingen
Oberthulba
Poppenroth
Ramsthal
Reiterswiesen
Reith
Roth
Schlimpfhof
Steinach
Stralsbach
Sulzthal
Thulba
Waldfenster
Winkels
Wittershausen
Wollbach
Zahlbach

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