Redispatch 2.0

Steuerbarkeitscheck für Anlagen kleiner 100 kW: Für fernsteuerbare Anlagen mit einer Nennleistung unter 100 kW haben wir am 03.09.2026 in der Zeit von 13:30 Uhr bis 14:30 Uhr den Steuerbarkeitscheck für 2026 durchgeführt.

Gesetzliche Grundlage

Redispatch 2.0 ist ein in § 12 Abs. 2b des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) gesetzlich geregeltes Verfahren zur Sicherstellung eines sicheren und stabilen Stromnetzbetriebs. Drohen Netzengpässe oder Überlastungen einzelner Netzabschnitte, können Netzbetreiber Maßnahmen ergreifen, um die Stromflüsse im Netz gezielt zu steuern und die Netzsicherheit zu gewährleisten.

Seit dem 1. Oktober 2021 werden im Rahmen von Redispatch 2.0 neben großen Kraftwerken auch bestimmte Erzeugungsanlagen im Verteilnetz in das Engpassmanagement einbezogen. Dazu können unter anderem Windenergie-, Photovoltaik- und KWK-Anlagen gehören.

Was bedeutet das für Sie als Anlagenbetreiber?

Sofern es zur Vermeidung oder Beseitigung eines Netzengpasses erforderlich ist, kann der zuständige Netzbetreiber die Einspeiseleistung Ihrer Anlage vorübergehend reduzieren oder erhöhen. Solche Maßnahmen erfolgen ausschließlich zur Wahrung der Netzsicherheit und werden nur im notwendigen Umfang durchgeführt.

Finanzieller Ausgleich

Wird Ihre Anlage im Rahmen einer Redispatch-Maßnahme in ihrer Einspeisung beeinflusst, besteht grundsätzlich ein gesetzlicher Anspruch auf finanziellen Ausgleich nach den jeweils geltenden gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben. Dadurch sollen wirtschaftliche Nachteile, die durch die Maßnahme entstehen, ausgeglichen werden.

Welche Anlagen sind betroffen?

  • Erzeugungsanlagen ab 100 kW installierter Leistung
  • Stromspeicher ab 100 kW
  • EEG-Anlagen (KWK-Anlagen, konventionelle Erzeugungsanlagen)

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch steuerbare Anlagen unterhalb dieser Leistungsgrenze netzdienlich gesteuert werden.

Anforderungen an Anlagenbetreiber

Betroffene Anlagen müssen dem Netzbetreiber die für Redispatch 2.0 erforderlichen Stammdaten und technischen Informationen zur Verfügung stellen. Je nach Anlagenart und Vermarktungsform können zusätzlich erforderlich sein:

  • Benennung eines Einsatzverantwortlichen (EIV)
  • Bereitstellung von Planungsdaten
  • Nachweis der technischen Steuerbarkeit
  • Mitwirkung bei Redispatch-Maßnahmen

Steuerbarkeit von Anlagen

Für eine sichere Netzführung müssen Netzbetreiber bei Bedarf auf bestimmte Erzeugungs- und Speicheranlagen zugreifen können. Die technische Steuerbarkeit ist daher eine wesentliche Voraussetzung für die Umsetzung von Redispatch-Maßnahmen und die Integration erneuerbarer Energien in das Stromnetz.

Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben überprüfen Netzbetreiber regelmäßig, ob die technische Steuerbarkeit einer Anlage tatsächlich funktioniert.

Dabei kann geprüft werden:

  • Abruf von Leistungswerten
  • Übermittlung von Messdaten
  • Umsetzung von Steuerbefehlen
  • Reaktionszeiten der Anlage

Der Steuerbarkeitscheck dient ausschließlich der Überprüfung der technischen Funktionsfähigkeit und einer sicheren Netzführung.

1. Durchführung: Technischer Funktionstest

Die Stadtwerke prüfen die technische Erreichbarkeit und Steuerbarkeit Ihrer Erzeugungs- oder Speicheranlage. Hierzu können Messwerte abgefragt oder Steuerbefehle an die Anlage gesendet werden.

2. Auswertung: Prüfung der Ergebnisse

Die Testergebnisse werden ausgewertet und dokumentiert. Dabei wird festgestellt, ob die Anlage die Anforderungen an die technische Steuerbarkeit erfüllt.

3. Rückmeldung: Ergebnis und weitere Schritte

Sofern Handlungsbedarf besteht, informieren wir Sie über erforderliche Maßnahmen. Bei erfolgreichem Test ist keine weitere Veranlassung notwendig.

Kurz zusammengefasst

Redispatch 2.0 trägt dazu bei, die Stabilität und Versorgungssicherheit des Stromnetzes auch bei einem steigenden Anteil erneuerbarer Energien zu gewährleisten. Eingriffe in die Einspeisung erfolgen nur bei netztechnischer Erforderlichkeit und werden nach den gesetzlichen Vorgaben ausgeglichen.

Häufige Fragen zum Steuerbarkeitscheck

Für die Durchführung des Steuerbarkeitschecks ist grundsätzlich keine finanzielle Entschädigung vorgesehen, sofern die Prüfung nicht im Zusammenhang mit einer Redispatch-Maßnahme erfolgt.

Normalerweise ist kein Handeln erforderlich. Sollte für die Durchführung oder Auswertung des Tests Ihre Mitwirkung notwendig sein, werden wir Sie rechtzeitig kontaktieren.

Damit Netzbetreiber bei Netzengpässen auf Anlagen zugreifen und deren Leistung anpassen können, muss die technische Steuerbarkeit zuverlässig funktionieren. Der Steuerbarkeitscheck bestätigt, dass die erforderlichen Prozesse und technischen Einrichtungen ordnungsgemäß arbeiten.

Der Steuerbarkeitscheck ist eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung, mit der Netzbetreiber kontrollieren, ob Erzeugungs- und Speicheranlagen technisch auf Steuerbefehle reagieren können. Die Überprüfung ist ein wichtiger Bestandteil des Redispatch 2.0 und dient der sicheren und stabilen Führung der Stromnetze.

Kann die geforderte Steuerbarkeit nicht nachgewiesen werden, nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf. Gemeinsam werden die Ursachen analysiert und erforderliche technische Anpassungen oder Nachrüstungen besprochen.

Seit 2025 werden fernsteuerbare Erzeugungs- und Speicheranlagen mit einer installierten Leistung ab 100 kW in die jährlichen Prüfungen einbezogen. Ab dem 1. Januar 2026 gilt dies grundsätzlich auch für fernsteuerbare EEG-Anlagen mit einer Leistung unter 100 kW.

Nein. Die Tests werden im regulären Prüfverfahren durchgeführt und grundsätzlich nicht vorab angekündigt.

Die Prüfung wird auf das notwendige Maß begrenzt. Ziel ist es, die Auswirkungen auf den Anlagenbetrieb möglichst gering zu halten. Die Dauer eines einzelnen Tests soll in der Regel 60 Minuten nicht überschreiten.

Während des Tests sendet der Netzbetreiber Steuerbefehle an die Anlage und überprüft, ob die erwartete Reaktion erfolgt. Die Ergebnisse werden dokumentiert und ausgewertet. Bereits nachweislich erfolgreiche Steuerungsmaßnahmen, beispielsweise im Rahmen von Redispatch-Maßnahmen, können unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden.