Der Strompreis setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen:
- Energiebeschaffung/Vertrieb
- Netzentgelt (eine Gebühr des Netznutzers an den Netzbetreiber)
- Messentgelt (Entgelt für die Messung und den Messstellenbetrieb, also insbesondere für die Kosten der technisch notwendigen Mess- und Steuereinrichtung – zum Beispiel Zähler – und die Ablesung)
- staatlich veranlassten Preisbestandteile (Steuern/Abgaben/Umlagen)
