Was bedeutet die neue Regelung für An-, Ab- und Ummeldungen?

Mit der neuen Regelung sind rückwirkende An- und Abmeldungen nicht mehr zulässig.

Der frühestmögliche Wechseltermin liegt immer mindestens einen Werktag in der Zukunft. Das gilt auch bei Ein- und Auszügen. Mieterwechsel müssen deshalb zwingend vor dem gewünschten Stichtag gemeldet werden. Der Zählerstand kann wie gewohnt nachgereicht werden. Verspätete Mieterabmeldungen können jedoch nicht mehr rückwirkend berücksichtigt werden.